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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die UNDERGROUND

Wir gewähren grundsätzlich nur Personen den Zutritt zur Diskothek, die sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen können.
Es wird mit hohen Lautstärken gearbeitet. Ebenso werden Stroboskope, Nebelmaschinen, CO2 Effekte und Flammenwerfer verwendet. Mit dem Aufenthalt in der Diskothek wird dies akzeptiert und die Diskothek von etwaigen Schadensansprüchen aus Gesundheitsschäden freigesprochen.
Während der gesamten Veranstaltung werden Foto- und Filmmaterial von den Besuchern angefertigt. Die Besucher erklären mit der Teilnahme an der Veranstaltung die Einwilligung der Herstellung, Vervielfältigung und Veröffentlichung des entstehenden Bildmaterials in jeder Art und zu jedem Zweck durch die Diskothek oder durch Dritte, soweit die Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Diskothek steht. Der Gast kann sein Widerrufsrecht nutzen und eine Löschung der Medien beauftragen.
Bei Veranstaltungen mit Eintritt muss beim erneuten Betreten des Clubs muss der Gast wieder durch den Check-IN und wieder Eintritt bezahlen, sofern er keine Kennzeichnung für diesen Abend besitzt.
Für das Lösen von Streitigkeiten ist unser Sicherheitspersonal zuständig. Jeder vom Personal ist mit Funkgeräten ausgestattet. Ruf und Alarmsysteme sind zudem an jedem Tresen verbaut. Bitte meldet Euch beim Personal. Wer selbst Hand anlegt und sich in Streitigkeiten einmischt ist nicht mehr unschuldig und erhält Hausverbot.
Im Falle eines Brandes oder einer Evakuierung sind die ausgeschilderten Notausgänge zu benutzen.
Das Mitbringen und Verzehr eigener Getränke ist untersagt.
Den Anweisungen des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten.
Mutwillige Zerstörung unserer Einrichtung zieht sofortiges Hausverbot nach sich. Außerdem werden wir Schadensersatz einfordern und eine Anzeige erstatten.
Das Verteilen von Flyern und Werbematerial ist untersagt. Die Entfernung und die Reinigung werden der jeweiligen Person in Rechnung gestellt.
Wer aufgrund von eigenem Fehlverhalten die Veranstaltung verlassen muss hat kein Anspruch auf Rückzahlungen von Tickets oder bezahlten Prepaidkarten.
Alle Jacken, Mäntel, Taschen und Rucksäcke müssen in der Garderobe gegen Gebühr verstaut werden.
Bedingt durch Bühnenshows kann es beim Einsatz von verschiedenen Flüssigkeiten zu Verunreinigung und Schäden an Kleidung und mitgeführten Gegenständen der Besucher kommen. Ansprüche gegen die Diskothek oder den Veranstalter auf Schadenersatz wegen Schäden an Kleidung und mitgeführten Gegenständen der Besucher sind ausgeschlossen. Die Teilnahme der Veranstaltung auf Schadenersatz erfolgt hinsichtlich dieser Sachschäden auf eigene Gefahr.
Für Verletzungen und Schäden an Personen haftet die Diskothek nicht.
Eintrittspreise können erhoben werden und sind vor dem Eintritt der Räumlichkeiten zu begleichen.
Personen, die Versuchen den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Veranstaltungen zu stören, andere Gäste oder Angehörige des Personals zu belästigen, bzw. tätlich anzugreifen, werden in jedem Falle mit Hausverbot belegt und können mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch, bzw. Körperverletzung rechnen.
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen (insbesondere Sprengstoffen, Feuerwaffen, Messer, Reizgas-Sprays, etc.) oder Gegenstände, die die Sicherheit unserer Gäste, der Räumlichkeiten oder des Personals bedrohen können, sind in und auf dem Gelände des Clubs strengstens verboten. Gefährliche Gegenstände werden von unserem Sicherheitspersonal konfisziert und ggf. zur Anzeige gebracht; Hierzu hat das Sicherheitspersonal das Recht auf Durchsuchung, um die Gefährdung anderer Gäste auszuschließen. Zuwiderhandlung stellt einen Hausfriedensbruch dar und werden als solchen behandelt.
Der Verkauf, bzw. das Mitführen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist vor und in der Diskothek verboten.
Jeder Gast, der die Diskothek betritt, erklärt sich mit allen Punkten dieser Geschäftsbedingung einverstanden.

Garderobe

Beim Abgeben einer Jacke kommt kein rechtsgültiger Vertrag zustande. Es handelt sich lediglich um eine Serviceleistung der Diskothek. Insofern können generell keine Schadenersatzsprüche an die Diskothek gestellt werden.
Bei der Abgabe von Jacken, Mänteln, Taschen, Tüten und Geschenken erhält der Gast einen Schrankabteil zugewiesen. Er selbst hat auf den Erhalt des Schlüssels zu achten. Für den Garderobenservice wird je abgebenden Stück ein Unkostenbeitrag in Höhe von 3 € an der Kasse erhoben. Der Gast hinterlegt 10,- € Pfand und erhält einen Schlüssel für sein Abteil.
Der Gast verwaltet sein Schrankabteil danach in eigener Verantwortung und kann weiteren Garderobenplatz an Bekannte nach eigenem Ermessen vergeben. Vor Verlassen des Clubs ist der Schrank wieder komplett zu räumen und sauber zu verlassen. Der Schlüssel ist an der Theke gegen Rücknahme des Pfandes abzugeben Inhalte von Jackentaschen und der abgegebenen Rucksäcke und Taschen, insbesondere Wertgegenstände, werden bei Verlust nicht ersetzt. Es wird also keine Haftung dafür übernommen und auch kein Schadenersatz für Folgeschäden übernommen.

Kasse

Wir arbeiten in der Diskothek mit Bargeld oder einem kontaktlosen Bezahlverfahren. Getränke und Speisen sind sofort zu bezahlen. Eine Buchung auf Tische ist nicht möglich. Der Kunde erhält auf Wusch einen Kassen- oder Bewirtungsbeleg. Das Rückgeld ist sofort zu zählen, eine spätere Reklamation ist nicht möglich

 Sollten Teile dieser Geschäftsbedingung unwirksam oder anfechtbar sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt.